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Dr. h.c. Georg D. Falk, »Alltagserfahrungen von Juden mit der Ziviljustiz 1933-1945«

20.00 Uhr

Die seit 1963 beim Hessischen Hauptstaatsarchiv ansässige „Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen“ legte in den 1970er Jahren mit den beiden Bänden „Juden vor Gericht 1933–1945“ und „NS-Verbrechen vor Gericht 1945–1955“ erste wissenschaftliche Dokumentationen zur Behandlung von Juden vor Gericht vor. Dr. Wolf-Arno Kropat, der frühere Leiter des Hauptstaatsarchivs, kam dabei gemeinsam mit Ernst Noam zu dem Ergebnis: „[S]o ließ sich […] bei der Durchsicht von mehreren Hundert Urteilen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt feststellen […], daß die Juden bei den dortigen Zivilgerichten überwiegend mit korrekter Behandlung rechnen durften“.

Stimmt das? fragt Dr. h.c. Georg D. Falk, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt und Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs. Georg Falk ist in der Referendarausbildung von Juristen tätig und Lehrbeauftragter am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. Er ist intimer Kenner der NS-Justiz in Hessen und hat gerade in den letzten Jahren hierzu umfangreiche Studien veröffentlicht, u.a. Willige Vollstrecker oder standhafte Richter? Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Zivilsachen von 1933 bis 1945 (gemeinsam mit Ulrich Stump, Rudolf H. Hartleib, Klaus Schlitz, Jens-Daniel Braun) (Veröff. der Historische Kommission für Hessen, 90), Marburg 2020. Sein Vortrag vermittelt Ergebnisse dieser Studie.

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